kus 13 April, 2006 - 09:06
Die Creative Commons Lizenzen erfreuen sich in der Netlabel Szene grosser Beliebtheit. Dabei fällt mir auf, dass viele diese Lizenzen falsch verstehen und dass einige Halbwahrheiten im Umlauf sind.
Die untenstehenden Aussagen gelten für den EU Raum und für die Musiklizenzierung unter den unveränderten Creative Commons Lizenzen. Bei Bildern oder auch im amerikanischen Raum verhalten sich die Creative Commons Lizenzen anders.
Falsch: Creative Commons Lizenzen gelten nur im Internet.
Richtig:
Creative Commons Lizenzen gelten überall, auch ausserhalb der virtuellen Welt.
Falsch:
Ich kann einzelne Stücke unter Creative Commons zu Promozwecken veröffentlichen, auch wenn ich bei GEMA, SUISA einen Vertrag habe.
Richtig:
GEMA, SUISA Verträge sind exklusiv. Sie erlauben keine Creative Commons Lizenzierung. Selbst wenn bei GEMA, SUISA einzelne Verwertungsrechte ausgeschlossen werden können, z.b. die Onlineverwertung, ermöglicht dies noch nicht die Lizenzierung unter Creative Commons.
Falsch: Ich kann unter verschiedenen Künstlernamen Musik veröffentlichen. Mit meinem echten Namen bin ich bei GEMA, SUISA, mit einem Pseudonym lizenziere ich unter Creative Commons.
Richtig:
Die GEMA, SUISA Verträge laufen nicht auf Künstlernamen oder einzelne Projekte, sie gelten für deine gesamte Person.
Falsch:
Wenn ich als unbekannter Künstler nicht zu GEMA, SUISA gehe, dann kann ich unter Creative Commons ein paar Stücke lizenzieren und wenn ich dann mal Erfolg habe, diese Stücke bei GEMA, SUISA melden.
Richtig:
Ein einmal unter Creative Commons lizenziertes Musikstück bleibt für die Lebensdauer des Komponisten plus siebzig Jahre Creative Commons Lizenziert. Eine Zurücknahme der Lizenzen ist ein Vertragsbruch.
Falsch:
Wenn ich die maximale Verbreitung meiner Musikstücke unter Creative Commons fördern möchte, dann wähle ich die by-nc-nd Lizenz. Wenn ich dann mal Geld für die Stücke will, entferne ich den NC Bestandteil.
Richtig:
Die maximale Verbreitung eines Musikstückes wird durch den NC Bestandteil verhindert. Lizenzen bilden einen Raum, der NC Raum verkleinert die Verbreitungsmöglichkeiten. Ein späteres entfernen des NC Bestandteils ist nicht möglich, dies kommt einem Vertragsbruch gleich. die alte Lizenz für bereits publizierte Musikstücke bleibt jedoch weiterhin gültig.
Falsch:
Ich kann als DJ mit by-nc-nd lizenzierten Creative Commons Stücken in kommerziellen Clubs auftreten
Richtig:
Korrekterweise nein. Dies wird aber innerhalb der Szene (noch) toleriert.
Wichtig ist mir vorallem eins: Wer im europäischen Raum Musik unter Creative Commons veröffentlicht, sollte wissen, dass dies nicht aus einer "Ich mach das mal" Mentalität heraus entstehen sollte, denn die Verträge sind rechtsgültig und bindend.

Erstmal Lob für diesen Blogeintrag
Das mit dem Dj interessiert mich mal noch weiter.
Liegt das am Rahmenvertrag, den der Club mit der Gema hat?
Oder sind es solche Sachen, dass der Club Eintritt verlangt. bzw Umsatz macht
ohne dass die Musik für diesen Zweck bestimmt ist.
Wie sieht es z.B aus, wenn der Dj keine Gage bekommt?
Andere Sache dazu, vor kurzem gab es ja mal den Fall, dass in Spanien ein Barbetreiber vor Gericht Recht bekamm, keine Abgaben mehr an die "spanische Gema" (k.a wie die da heist) zahlen zu müssen, da er ausschliesslich CC lizensierte Musik spielte.
Streng genommen, könnte man doch auch sagen, dass er die Musik kommerziell nutzt, schliesslich dient die Musik zur Gesamtatmosphäre in seiner Bar. Was wiederum dem Umsatz fürtert (fördern sollte)
Oder ist meine Auffassung des Begriffes Kommerz so nicht richtig?
Grüssle Nörmi
Du sprichst den kritischsten Punkt der Creative Commons Lizenzen an. Den NC, Non-Commercial. Da driften die Meinungen weit auseinander, da es scheinbar im europäischen Raum keine eindeutige juristische Auslegung des Begriffs non-commercial gibt.
Mit Christian Laux von Creative Commons Schweiz, habe ich dies bereits einige Male diskutiert, um herauszufinden, wie seine Sicht der Dinge ist. Er vertritt die Meinung "Take the risk or take the phone".
Nicht eindeutig ist auch, ob non-profit auch non-commercial ist. Darf z.b. Amnesty International ungefragt eine CD-Rom mit CC Songs verkaufen und das eingenommene Geld verwenden? Wahrscheinlich nicht.
Beim spanischen Barbetreiber ist sicher korrekt, dass er keine "spanischen GEMA" Gebühren bezahlen muss. Dass er allerdings mit Creative Commons -NC- gekennzeichnete Musikstücke in seiner kommerziellen Bar spielen darf, wage ich zu bezweifeln. Im konkreten Fall müsste der Musiker, falls er davon erfährt, dass seine mit -NC- gekennzeichneten Stücke in der spanischen Bar gespielt werden intervenieren. In der Realität wird dies allerdings von den Musikern toleriert.
Das Netlabel und Creative Commons Umfeld ist stark ideologisch geprägt. Solange du nicht den grossen Reibach machst, ein Abzockerimage hast oder den falschen Stallgeruch, wird jeder Musiker tolerieren, dass mit -NC- gekennzeichnete Creative Commons Musik auch zum Geld verdienen z.b. als DJ oder in einer Bar eingesetzt werden kann.
...und im Zweifelsfalle, schliess ich mich Christian Laux an: "Take the risk or take the phone". Der Künstler freut sich sicher über jeden Anruf.
Also äh, folgenden für mich widersprüchlichen Ausschnitt müsstest du mir mal genauer erklären:
"...Ein einmal unter Creative Commons lizenziertes Musikstück bleibt für siebzig Jahre Creative Commons Lizenziert. Eine Zurücknahme der Lizenzen ist ein Vertragsbruch...."
http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/de/
"Jede dieser Bedingungen kann nach schriftlicher Einwilligung des Rechtsinhabers aufgehoben werden."
mfg, black
hui, das ist ja interessant. den satz hab ich noch nie dahingehend interpretiert, dass man die gesamte lizenz wiederrufen könnte. ein fall für die http://creativecommons.ch/ juristen, resp. mailingliste....
ich hab den satz bis jetzt so verstanden, dass du trotz by-nc-nd noch zusätzliche lizenzverträge formulieren kannst, die by-nc-nd aber weiterhin gültig bleibt. du hättest dann zwei verschiedene lizenzen auf dem stück am laufen.
Wäre mal interessant, da Klarheit hineinzubringen. Man weiss ja manchmal nie, wies kommt. Es wäre sicher von Nachteil, wenn Künstler X Track Y, welcher bisher unter CC im Netz seinen Spass hatte, nun auf einer CD bei konventionellem Label Z veröffentlichen möchte und dies nicht möglich wäre, da die CC Lizenz im Weg stände. In diesem Fall könnte dann der Künstler schriftlich diese Lizenz zurückziehen. So habe ich das bisher interpretiert. :)
das wäre meiner ansicht nach auch praktisch. ich interpretiere das teil so, dass du zwar einzelne teile der cc lizenz zurückziehen kannst, aber die alte lizenz trotzdem gültig bleibt. du hättest dann einfach zwei verschiedene cc lizenzen am laufen. die alte lizenz hätte aber weiterhin gültigkeit, denn da fand ja ein vertragsverhältnis statt, als ich die lizenz gesehen habe.
nur so aus dem nähkästchen: in der praxis findet das ständig statt und keiner steht den bands, die später mal zur GEMA, SUISA gehen im wege. ich jedenfalls sicher nicht.
Eine Creative Commons Lizenz gilt gemäss Ziff. 3 der Lizenz für die Schutzdauer des Werks (Lizenzgegenstand) und kann nicht widerrufen werden. Der Urheber hat aber grundsätzlich die Möglichkeit, den Lizenzgegenstand unter anderen Bedingungen zu publizieren. Ob es Sinn macht, denselben Lizenzgegenstand gleichzeitig unter verschiedenen Lizenzen zu veröffentlichen und dabei unterschiedliche Berechtigungen zu gewähren, liegt wohl im Ermessen des Lizenzgebers. Der Lizenznehmer jedenfalls hat die Wahl, unter welcher Lizenz er das Werk geniessen will.
Der Kernpunkt hier ist eigentlich, dass der Inhaber des Urheberrechts für ein Stück dies weiterhin behält. Er kann das Stück auf soviele Arten und Weisen lizensieren wie er will, nur müssen diese Formen untereinander kompatibel sein.
Beispiel: Ein Künstler kann sein Stück über eine CC-NC vertreiben aber mit einer bestimmten Person einen Vertrag über den kommerziellen Vertrieb auf CD abschliessen. Ein netter Nebeneffekt hierbei ist, dass der Kunde nicht verklagt werden kann für die Verbreitung über Tauschbörsen, denn er kann sich hierbei auf die CC-Lizenz berufen, schliesslich hat er ja keinen kommerziellen Gewinn an der Verbreitung.
Die Inkompatibilität beginnt erst mit Exklusivverträgen wie sie von der GEMA verlangt werden, denn wie erwähnt, kann die CC-Lizenz nicht einfach zurückgezogen werden.
Wenn die alte Lizenz noch ihre Gültigkeit besitzt, während der Titel schon unter dem Copyright auf einer CD vertrieben wird bzw. der Künstler eventuell bei GEMA und co ist, beisst sich das doch irgendwie, oder?
Und wenn der Track sich einmal unter der Lizenz verbreitet hat und eines Tages copyrightgeschützt sein sollte, weiss das der Hörer, der den Track via zb. P2P oder CDR weiter verbreitet, im allgemeinen ja garnicht, da in den ID3-Tags ja geschrieben steht, dass der Titel unter einer CC-Lizenz läuft. Handelt er dann rechtswidrig? "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" VS. "Ich kann doch nicht jeden Track jede Woche prüfen, ob die CC-Lizenz ungültig geworden ist"
Das ist alles ziehmlich konfus und verwirrend.
Ich ziter mal aus dem Creative Commons factsheet. http://www.own-it.org/assets/library/documents/creative_commons_factshee...
What if I change my mind and want to revert back to full copyright protection?
You can remove the Creative Commons licence from your publishing source
at any time, but if people have already distributed your work under Creative
Commons, you cannot affect your decision retrospectively.
Before you decide to licence your work under Creative Commons, think
carefully about how you might want to use this work in the future. If you
initially chose an attribution, non-commercial licence, then many of the
things that might make you revoke a Creative Commons licence won't have
been affected by your decision to release work under Creative Commons.
Angenommen, du möchtest die Creative Commons Lizenz von einem deiner Stücke zurückziehen geht das, aber die bereits unter der Creative Commons Lizenz verbreiteten Stücke behalten diese Lizenz bei.
Jetzt möchtest du zur GEMA, SUISA wechseln: Fehlanzeige. Denn dein gesamtes Repertoire würde zur GEMA, SUISA wechseln, aber da du unter Creative Commons Lizenziert hast, müsste GEMA, SUISA dir das verweigern. Wird sie aber nicht tun, weil sie nichts davon weiss.
Eine Creative Commons Lizenz wird durch den Wechsel zu GEMA, SUISA nicht ungültig. Es ist gemäss GEMA, SUISA Verträgen gar nicht möglich, nachträglich zu wechseln. Dies ist nicht das Problem der Creative Commons Lizenzen, das Problem liegt eindeutig bei den exklusiven GEMA, SUISA Verträgen, welche keine Ausnahmen zulassen.
Soviel zur Theorie: In der Praxis geht das prima, weil niemand davon weiss, weil keiner es prüft, weil niemand Interesse daran hat dich zu verklagen: Es wird toleriert.
Das ganze ist ziemlich spitzfindig, find ich. Mit etwas gesundem Menschenverstand, macht sich keiner strafbar. Worauf du dich aber nicht verlassen kannst: Wenn Creative Commons draufsteht, heisst das nicht zu 100%, dass da auch Creative Commons drin ist. Jeder kann einfach mal eben ein Logo daraufklatschen. Erfahrungsgemäss sind ca. 5% Nieten darunter. Hach, so sieht also die schöne neue Welt aus.
Das ist schon verzwickt. Am häufigsten lädt man sich ja etwas runter, die Lizenz steht dann meist auf der entsprechenden Hompage. Welche Möglichkeit habe ich denn später nachzuweisen, dass das Stück unter der Lizenz veröffentlicht wurde? (wenn ichs mir in den mp3Tag z.B reinschreiben würde, hätte das ja auch keine Aussagekraft, da den ja schliesslich jeder Bearbeiten kann.)
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst: "Take the phone" oder lass es dir vom Urheber und Produzenten schriftlich bestätigen.
Niemand hält Dich davon ab, ein von Dir unter CC-NC veröffentlichtes Stück zusätzlich für kommerzielle Projekte im einzelnen freizugeben bzw. das Nutzungsrecht zu verkaufen.
Ich sehe gerade darin die Stärke von NC. Im privaten, bzw. nichtkommerziellen Rahmen darf jeder das Werk nutzen wie er will. Will jemand damit Geld verdienen (direkt, oder indirekt), will ich unter Umständen was davon abhaben.
Oder verstehe ich da was falsch?
Roland
Das ist vollkommen korrekt. Du hast die Möglichkeit von der boomenden "Royalty Free" Industrie zu profitieren.
Genau so haben wir es mit unseren Stücken gemacht (CC: BY-NC-SA). Für nicht-kommerzielle Nutzung sind sie frei und sollte jemand diese Stücke kommerziell verwenden wollen, dann kann man schauen, um was es da geht. Amnesty würde die tracks natürlich so bekommen.
Ein weiteres Problem wurde mir bewusst, als ich vom Chaosradio (#93) betreffend der CC-Lizenz interviewed wurde: Sie dürfen uns dank den Exklusiv-Verträgen mit der GEMA nicht im Radio spielen!! Man lasse sich dies auf der Zunge zergehen. Die GEMA schliesst damit jegliche Konkurrenz aus. Als ob sie diese Entwicklung heute schon vor 70 Jahren gerochen hätten. :-( Eine interessante Frage war auch, ob die reine Radionutzung schon kommerziell ist. Freie Kultur -> viele offene Fragen...
Bei der Sendung gab es jedoch eine Ausnahme, da es eine Reportage über diese Dinge war. Deshalb durften wir dann doch gespielt werden.
Ich habe einige Lieder unter CC: BY-NC-SA gestellt. Jetzt habe ich das Angebot bekommen, meine Lieder auf Musikplattformen zum Verkauf zu stellen. Eine "Firma" würde die Gema-Gebühren für mich bezahlen. Kann ich das so machen oder bekommt dann jemand Probleme, wenn er meine Lieder unter Berufung auf CC-Lizenz spielt? Die kommerziellen Rechte sind ja immernoch mein Eigentum.
Wäre nett wenn mir da jemand helfen könnte, da mir die Sache mit Gema gegen CC sehr kompliziert erscheint.
Für mich wäre es völlig okay, wenn man meine Lieder kostenlos spielen und verbreiten darf, ich aber, entweder als Spende oder weil Musikkäufer nichts von den Gratisliedern wissen, trotzdem Geld bekomme.
nun wie das die gema handhabt erfährst du teilweise in der creative commons faq deutschland oder noch besser, ruf mal nach der lektüre der faq's die gema an.
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für die schweiz ist die suisa zuständig und dafür gibt es die cc suisa faq und zusätzlich teil 2.
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noch etwas liberaler als die suisa ist die amerikanische ascap....bei ihr können mitglieder bei jedem einzelnen werk (song) entscheiden, wie sie ihn gerne verwertet haben möchten.
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cc bedeutet nicht zwangsläufig gema/suisa/royalty free. dem wurde in der schweizer cc version zusätzlich ein eigener abschnitt gewidmet.
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btw: lass dich nicht davon abhalten, geld mit deiner musik zu verdienen, es ist doch wunderbar, wenn andere musikplattformen auf dich aufmerksam geworden sind. gib einfach kurz bescheid, wenn du bei gema mitglied wirst, dann nehmen wir deine tracks offline.
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Ich weiß nicht, wieviel z.B. The Dots mit dem Verkauf von CDs einnehmen, aber die bieten z.B. nicht alle Tracks ihrer Alben zum Download an, d.h. wer die Scheibe kauft bekommt noch ein paar „Bonustracks“. IMHO braucht man nicht unbedingt die GEMA, um sein Hobby zu Geld zu machen, aber nachdem, was dejalex oben sagt, scheint CC einer Veröffentlichung im kommerziellen Radio entgegen zu stehen. Und soviel Promo können die freien Radios auch nicht machen :-/ Aber vielleicht kommt die GEMA mal von ihrem hohen Ross herunter und zeigt sich modern.
Jetzt habe ich doch noch eine Frage:
Bei den nd-Lizenzen steht das „nd“ im Englischen für „no derivative works“, was ich mit meinen Englischkenntnissen als „keine abgeleiteten Werke“ übersetzen würde. In der deutschen Übersetzung ist allerdings von „keine Bearbeitung“ die Rede. Neben dieser Unklarheit ist jetzt die Frage, ob ich als DJ Sets (abgeleitete Werke) veröffentlichen darf, in denen nd-Tracks vorkommen?
du müsstest bei dj sets (welche derivate sind) den urheber anquatschen, ob das klar geht.
Dann habe ich nd doch richtig verstanden; unter „keiner Bearbeitung“ würde ich jedenfalls kein abgeleitetes Werk verstehen.
BTW: Weiß jemand, wie ich Kontakt zu Bevlar-Musikern aufnehmen kann?
ja, check your mail.
hier noch eine etwas ausführlichere abhandlung zum thema derivate . as usual: take the risk or take the phone (email, fax, snailmail)
Und da sich wahrscheinlich keiner darauf festlegen will (oder kann), ob ein DJ-Set ein »collective work« oder ein »mash up« ist, take the phone. Wobei ich schon eher auf »mash up« tippen würde.
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